Legalisation

Die Legalisation von Dokumenten in Georgien ist ein schrittweiser Prozess:
1. Bestätigung des Dokuments in den Ministerien Georgiens.
2. Bestätigung des Dokuments im entsprechenden Konsulat des Landes, in dem das Dokument vorgelegt werden soll.

Wie sieht der Stempel des georgischen Außenministeriums für die konsularische Legalisation aus

Konsularische Legalisation - Georgien. Stempel - Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Georgiens, Konsularabteilung
Stempel – Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Georgiens, Konsularabteilung

Für welche Länder ist die Legalisation georgischer Dokumente erforderlich

Da es eine Reihe von Ländern gibt, die nicht dem Apostille-Übereinkommen angehören und mit denen keine Abkommen über den vereinfachten Urkundenverkehr oder die gegenseitige Rechtshilfe in Bezug auf Dokumente bestehen, ist für diese der Legalationsprozess vorgesehen.

Länder, für die am häufigsten die Legalisation georgischer Dokumente bestellt wird:

  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Kuwait
  • Ägypten
  • Sri Lanka
  • Costa Rica
  • Irak
  • Uruguay
  • Chile
  • Palästina

Für welche Dokumente kann eine Legalisation durchgeführt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Führungszeugnis
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Bescheinigung über die Unternehmensregistrierung
  • Handelsregisterauszug über das Unternehmen (Gründer, Geschäftsführer und so weiter)
  • Kopie der Unternehmenssatzung
  • Hochschuldiplom
  • Schulabschlusszeugnis
  • Andere Dokumente

Schwierigkeiten des Legalationsprozesses.

Legalisiert werden kann auch die Urkundenübersetzung. Hierbei ist jedoch große Vorsicht geboten, da nicht alle Länder eine legalisierte Übersetzung akzeptieren. Und in vielen Ländern unterscheidet sich die Legalisation von Übersetzungen.

Da der Legalisationprozess ein recht bürokratisches Verfahren ist, sind verschiedene Hindernisse und Fehler möglich. Hier ist es besser, sich an professionelle Juristen zu wenden, damit es später nicht zu spät ist. Die Schwierigkeit liegt auch darin, dass ein einfacher Laie, der Kunde, nicht immer versteht, worum es geht, welche Dokumente genau benötigt werden und ob sie korrekt ausgestellt sind.

Wichtig! Wenn das Land, in dem Sie das Dokument vorlegen werden, zur Liste der Apostille-Länder gehört (Haager Apostille-Übereinkommen), ist keine Legalisation erforderlich.