Legalisierung

Die Legalisierung von Dokumenten in Georgien ist ein schrittweiser Prozess:
1. Bestätigung des Dokuments durch die georgischen Ministerien.
2. Bestätigung des Dokuments durch das entsprechende Konsulat des Landes, in dem das Dokument vorgelegt werden soll.

Für welche Länder ist die Legalisierung georgischer Dokumente erforderlich.

Da es eine Reihe von Ländern gibt, die nicht dem Apostille-Abkommen angehören und mit denen keine Vereinbarungen über den vereinfachten Dokumentenaustausch oder die Rechtshilfe in Dokumentenangelegenheiten bestehen, ist für diese der Legalisierungsprozess vorgesehen.

Länder, für die am häufigsten die Legalisierung georgischer Dokumente beantragt wird:

  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Kuwait
  • Ägypten
  • Sri Lanka
  • Costa Rica
  • Irak
  • Uruguay
  • Chile
  • Palästina

Für welche Dokumente kann eine Legalisierung durchgeführt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Führungszeugnis
  • Ledigkeitsbescheinigung
  • Unternehmensregistrierungszertifikat
  • Auszug aus dem Handelsregister über das Unternehmen (Gründer, Direktor usw.)
  • Kopie der Unternehmenssatzung
  • Hochschuldiplom
  • Schulabschlusszeugnis
  • Andere Dokumente

Schwierigkeiten des Legalisierungsprozesses.

Es können auch Übersetzungen von Dokumenten legalisiert werden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht alle Länder legalisierte Übersetzungen akzeptieren. In vielen Ländern unterscheidet sich die Legalisierung von Übersetzungen.

Da der Legalisierungsprozess recht bürokratisch ist, können verschiedene Hindernisse und Fehler auftreten. Es ist ratsam, sich an professionelle Anwälte zu wenden, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass ein Laie nicht immer versteht, worum es geht, welche Dokumente genau benötigt werden und ob sie korrekt ausgestellt sind.

Wichtig! Wenn das Land, in dem Sie das Dokument vorlegen möchten, zu den Apostille-Ländern (Haager Apostille-Übereinkommen) gehört, ist keine Legalisierung erforderlich.