Geburtsbescheinigung mit Angabe der ethnischen Zugehörigkeit

In Georgien wird in der Geburtsurkunde die ethnische Zugehörigkeit des Neugeborenen nicht vermerkt. Auch die ethnische Zugehörigkeit der Eltern wird dort nicht angegeben.

Allerdings bitten Kunden häufig um Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit vom Standesamt oder vom Justizhaus Georgiens. Für diesen Fall bietet unsere Agentur Geburtsbescheinigungen an, in denen die ethnische Zugehörigkeit angegeben wird.

Wozu werden solche Bescheinigungen benötigt? Beispielsweise werden solche Dokumente oft für den Erhalt der Staatsangehörigkeit (z. B. von Griechenland, Israel und anderen) angefordert.

Von Ihnen wird eine Vollmacht für unseren Mitarbeiter benötigt, in der angegeben ist, dass eine solche Bescheinigung (Bescheinigung über die ethnische Zugehörigkeit) eingeholt werden soll.

Es ist zu beachten, dass selbst wenn in Ihrer alten Geburtsurkunde oder in der Sterbeurkunde Ihres Elternteils, Großvaters oder Ihrer Großmutter die ethnische Zugehörigkeit angegeben ist, dies nicht bedeutet, dass diese Information im Archiv der Standesämter oder im Justizhaus vorhanden und in den Archivbüchern eingetragen ist.

Es gibt Fälle, in denen in den Archivbüchern (Eintragungsakten) keine Informationen über die ethnische Zugehörigkeit vorhanden sind. Dann müssen andere Wege gesucht werden. Zum Beispiel der Nachweis der eigenen ethnischen Zugehörigkeit über das Gericht oder über die Großeltern in absteigender Linie.