Bestellung von Dokumenten aus der Ferne – so funktioniert es
Kann man Dokumente aus Georgien bestellen, ohne ins Land zu reisen? Ja, das ist möglich. Wir fordern Dokumente an bei den Justizbehörden und Archiven Georgiens, setzen Apostille auf, führen konsularische Legalisierung und Nostrifizierung durch, erstellen Übersetzungen und liefern das Ergebnis per Kurier – Sie müssen nirgendwo hinreisen. Unten finden Sie den gesamten Prozess Schritt für Schritt und die Zahlungsmodalitäten, ohne versteckte Bedingungen.
Wie der Prozess abläuft
- Sie wenden sich mit einer Anfrage an uns: welches Dokument benötigt wird, Datum und Ort der Ausstellung (Aushändigung), Datum und Ort des Ereignisses. Zum Beispiel: Eine Zweitschrift wurde in Tiflis ausgestellt, aber die Geburt selbst war in einer anderen Stadt – das ist wichtig.
- Sie geben an, was genau benötigt wird: das Dokument anfordern, apostillieren, konsularische Legalisierung, Nostrifizierung (Anerkennung) eines Diploms oder Zeugnisses.
- Sie geben an, für welches Land das Dokument benötigt wird und wofür genau – oft ist dies der entscheidende Faktor, von dem der Bearbeitungsweg abhängt.
- Wir klären, ob eine Übersetzung benötigt wird und eine Apostille darauf (entweder Legalisierung der Übersetzung oder Übersetzung über das Konsulat).
- Für die Berechnung der Lieferung geben Sie die genaue Adresse an, an die geliefert werden soll. Die Kosten für den Kurierdienst werden automatisch berechnet.
- Sie stimmen dem Bestellbetrag zu. Die Zahlung erfolgt, nachdem unser Vertreter Ihre Vollmacht erhalten hat.
- Ein unser Vertreter setzt sich mit Ihnen in Verbindung und klärt die Details – oder Sie setzen sich selbst mit ihm in Verbindung, wenn es Ihnen lieber ist.
- Sie senden uns Ihre Dokumente zu.
Wie die Bezahlung abläuft
- Sie zahlen nichts im Voraus „ins Blaue hinein“. Die Zahlung beginnt erst, nachdem Ihre Vollmacht physisch von unserem Vertreter eingegangen ist.
- 70% – nach Bestätigung des Eingangs Ihrer Dokumente (Vollmacht, Kopie des Reisepasses).
- 30% + Übersetzung der Vollmacht (falls erforderlich) + Rücksendung – nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments erhalten haben.
- In Georgien (wie in Moldawien und Armenien) ist der Scan eines Dokuments mit QR-Code von sich aus ein fertiges elektronisches Dokument: seine Echtheit wird online überprüft. Daher senden wir vor der vollständigen Bezahlung einen Scan ohne QR-Code. Wir bitten um Verständnis.
Was wir von Ihnen benötigen
- Vollmacht für unseren Vertreter (wird bei einem Notar an Ihrem Wohnort ausgestellt; bei Bedarf senden wir Ihnen den fertigen Text). Weitere Informationen – siehe Was ist eine Vollmacht.
- Kopie des Reisepasses (Seite mit den Daten).
- Kopien vorhandener Dokumente und genaue Angaben: vollständiger Name wie im Dokument (und in georgischer Schreibweise, falls bekannt), Daten und Orte des Ereignisses und der Ausstellung.
- Lieferadresse und Land, für das das Dokument ausgestellt wird.
Häufig gestellte Fragen zur Bestellung
Muss ich nach Georgien kommen?
Nein. Der gesamte Prozess läuft per Vollmacht: der Vertreter stellt Anfragen und erhält Dokumente für Sie, das Ergebnis kommt per Kurier an Ihre Adresse in jedem Land.
Warum ist die Zahlung in 70% und 30% aufgeteilt?
So wird das Risiko zwischen den Parteien geteilt: Wir beginnen die Arbeit und tragen die Kosten (Gebühren, Fahrten zu Archiven und Justizbehörden, Übersetzungen) erst nach bestätigter Bestellung, und Sie zahlen den Restbetrag, nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments gesehen haben.
Wie lange wird es dauern?
Hängt vom Dokument und der Behörde ab: von einigen Tagen (Apostille auf ein fertiges Dokument) bis zu mehreren Wochen (Anforderung aus dem Archiv oder Wiederherstellung eines Diploms). Genaue Fristen nennen wir nach Klärung der Bestelldetails.
Was passiert, wenn das Dokument im Archiv nicht gefunden wird?
Wenn das Archiv oder die Justizbehörde eine offizielle Ablehnung ausstellt (der Eintrag ist nicht erhalten geblieben), übergeben wir Ihnen diese Antwort – sie hat ebenfalls Rechtskraft und wird oft für das Gericht, das Konsulat oder die gerichtliche Wiederherstellung des Dokuments benötigt.
Bestellformular
Wenn Sie bereit sind, bei uns Dokumente, Übersetzung, Apostille, Legalisation oder etwas davon zu bestellen – füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Wir antworten und klären die Details.
Kontaktieren Sie uns auf bequeme Weise
Am schnellsten erreichen Sie uns über einen Messenger – wir antworten während der Geschäftszeiten: WhatsApp · Telegram · Viber · Telefon +373 67 666 333 · E-Mail [email protected]. Sie können aber auch einfach das Formular unten ausfüllen – wir antworten dann auf dem Weg, den Sie dort wählen.
Was diese Leistungen bedeuten
Damit Sie das Formular leichter ausfüllen können, erläutern wir kurz die Begriffe – welches Verfahren wofür benötigt wird.
- Apostille – eine vereinfachte Legalisierung für Länder des Haager Übereinkommens von 1961: Ein einziger Stempel auf dem Dokument macht es in allen Vertragsstaaten gültig. Eine zusätzliche Beglaubigung beim Konsulat ist nicht erforderlich.
- Konsularische Legalisierung – ein Verfahren für Länder, die keine Apostille akzeptieren (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China und einige andere). Das Dokument durchläuft eine Kette: Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Es dauert länger und kostet mehr als eine Apostille, aber ohne sie wird das Dokument dort nicht angenommen.
- Nostrifizierung (Anerkennung) – die offizielle Anerkennung eines Diploms, Zeugnisses oder eines anderen Bildungsnachweises in einem anderen Land: die Bestätigung, dass Ihre Qualifikation der örtlichen entspricht.
- Übersetzung mit notarieller Beglaubigung – die Übersetzung wird von einem diplomierten Übersetzer angefertigt, und der Notar beglaubigt die Echtheit seiner Unterschrift. Eine solche Übersetzung wird in den GUS-Staaten und den meisten europäischen Ländern akzeptiert.
- Übersetzung durch einen vereidigten (gerichtlichen) Übersetzer – ein Übersetzer, der im Zielland (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien usw.) vereidigt ist. Sein Stempel hat offiziellen Status, daher ist eine separate Legalisierung der Übersetzung in der Regel nicht erforderlich.
- Übersetzung durch einen konsularischen Übersetzer – die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes durchgeführt oder beglaubigt. Sie ist dort erforderlich, wo eine örtliche notarielle Übersetzung nicht akzeptiert wird: häufig in arabischen Ländern und China.
- Apostille auf der Übersetzung – die Apostille wird nicht nur auf das Dokument selbst, sondern auch auf die notariell beglaubigte Übersetzung gesetzt. Manchmal ist eine „doppelte Apostille“ erforderlich: auf das Original und auf die Übersetzung.
Sie sind sich nicht sicher, was in Ihrem Fall genau benötigt wird? Geben Sie in der Anfrage das Zielland und den Verwendungszweck an und wählen Sie die Option „Ich weiß nicht“ – wir klären die Anforderungen der zuständigen Stelle selbst ab und schlagen den passenden Bearbeitungsweg vor.
Mögen Sie keine Formulare? Schreiben Sie direkt: +373 67 666 333 · WhatsApp · documents.ge.
BUSINESS LIGA SRL · documents.ge · +373 67 666 333 — Material geprüft und vollständig veröffentlicht.