Vollmacht ist ein spezielles Dokument, das einer in der Vollmacht genannten Person das Recht gibt, die Interessen einer natürlichen oder juristischen Person zu vertreten.
Eine Vollmacht kann eine Generalvollmacht oder eine Spezialvollmacht für besondere Befugnisse (Handlungen) sein. Eine Generalvollmacht ist sinnvoll, wenn man sie seinen Kindern oder Eltern ausstellt.
Eine Vollmacht hat eine Gültigkeitsdauer. Diese Gültigkeitsdauer wird in der Vollmacht angegeben. Wenn in der Vollmacht keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, ist sie in der Regel 1 Jahr gültig. In einigen Ländern bedeutet dies eine unbegrenzte Gültigkeit der Vollmacht. In den meisten Ländern gibt es jedoch für eine Vollmacht ohne zeitliche Begrenzung die Regel, dies im Text der Vollmacht anzugeben.
In einigen Ländern ist die Gültigkeitsdauer einer Vollmacht gesetzlich begrenzt und beträgt beispielsweise nicht mehr als 3 Jahre. Das heißt, eine längere Gültigkeitsdauer kann nicht festgelegt werden.
Eine Vollmacht kann bei einem Notar, in einem Konsulat (durch einen Konsul), in einem Krankenhaus (durch einen Arzt), wenn eine Person aufgrund ihres Zustands das Krankenhaus nicht verlassen kann, oder bei lokalen Selbstverwaltungsorganen (dies ist beispielsweise in Italien möglich) ausgestellt werden. Eine Vollmacht kann auch von einer juristischen Person (einem Unternehmen) in der Person des Direktors ausgestellt werden.
Eine Vollmacht von einem Unternehmen für Handlungen innerhalb des Landes erfordert in der Regel keine notarielle Beglaubigung. Für den Schutz oder die Vertretung von Interessen im Ausland muss die Vollmacht jedoch konsularisch oder notariell mit Apostille oder Legalisation sein (sofern zwischen den Ländern keine Abkommen über den vereinfachten Dokumentenverkehr bestehen).
In der Vollmacht werden die Daten beider Personen angegeben – des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Reisepass, Geburtsdaten, persönliche Nummern oder Codes), das Datum der Erstellung der Vollmacht, die Befugnisse und die Gültigkeitsdauer der Vollmacht.
Für Apostille-Länder wird eine Apostille benötigt. Für andere Länder wird eine Legalisation benötigt.