Anforderung von Dokumenten in Georgien. Praxis

Fall 1.

Fehler: Statt Inga wurde in der Geburtsurkunde Ina geschrieben.

Es wurde 1966 in Georgien, Stadt Poti, eine Geburtsurkunde mit einem Fehler ausgestellt.

1968 wurde erneut das Standesamt aufgesucht, um den Fehler korrigieren zu lassen.

Eine neue Geburtsurkunde mit korrigiertem Fehler wurde erhalten.

Später ging die neue Geburtsurkunde verloren (Zweitschrift mit den vorgenommenen Korrekturen).

Im Jahr 2021 wandte sich eine Einwohnerin des Donbass, die in Russland lebt, mit der Bitte um Ausstellung einer Geburtsurkunde neuen Musters an uns.

Im Eintrag stellte sich heraus, dass die Korrekturen nicht vorgenommen worden waren.

Es wurde ein Dokument mit dem falschen Namen ausgestellt.

Die Kundin erwartete, dass die Urkunde die Korrektur enthalten würde. Unsere Arbeit wurde jedoch ehrlich ausgeführt. Wir haben Zeit aufgewendet und verschiedene Möglichkeiten zur Beschaffung der Geburtsurkunde mit dem richtigen Namen ausprobiert.

Es entstand eine Konfliktsituation, obwohl wir die Kundin darauf hingewiesen hatten, dass der Name dem Eintrag entsprechen würde.

Letztendlich erklärte sich die Kundin bereit, die Dienstleistungen zu bezahlen, da wir unsere Verpflichtungen erfüllt hatten.

Die Lösung des Problems besteht im Folgenden:

  • erneute Anfrage beim Standesamt Poti mit der Bitte, den Eintrag über die Korrektur zu finden
    oder
  • Anrufung des Gerichts zur Korrektur des Namens im Standesamteintrag und im Archiv sowie Ausstellung einer Geburtsurkunde mit den vorgenommenen Änderungen

Die Entscheidung liegt bei der Kundin. Wir verstehen, dass dies zusätzliche Kosten verursacht. Aber wir sind professionelle Juristen und können es uns nicht leisten, kostenlos zu arbeiten.
Es wurde ein angemessener Preis angeboten, der dem Niveau unserer Juristen in Georgien entspricht.

Fall 2.

Im Eintrag des Kunden ist das Geschlecht falsch angegeben. Statt „weiblich“ steht „männlich“.

Es waren zusätzliche Bescheinigungen (medizinische und von der Schule) erforderlich, um das Geschlecht in der Geburtsurkunde zu korrigieren.

Fall 3.

Die Kundin benötigte Aufzeichnungen über ihre Berufserfahrung aus Tiflis und anderen Städten in Georgien. Im Archiv des Justizministeriums wurden die Aufzeichnungen nicht gefunden.
Lösung: Wir besuchten alle vom Kunden angegebenen Arbeitsorte. Das mehrseitige Dokument weigerte man sich zu heften. In Georgien ist dies gängige Praxis. ABER im Ausland wurde es in dieser Form nicht akzeptiert.
Lösung: Wir hefteten die Blätter bei der Einreichung zur Apostille zu einem Dokument zusammen (nach Erhalt der Apostille ergab sich eine Heftung).

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