Definition des Führerscheins
Führerschein ist ein offizielles Dokument, das von den zuständigen Behörden Georgiens ausgestellt wird und das Recht des Inhabers bestätigt, bestimmte Fahrzeugkategorien auf dem Gebiet Georgiens zu führen.
Für den Austausch des Führerscheins müssen der Serviceorganisation folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis;
- gültiger Führerschein;
- Gesundheitsbescheinigung (Formular IV-100/a);
- Quittung über die Zahlung der Gebühr.
Grund für den Austausch des Führerscheins kann sein:
- Antrag des Fahrerlaubnisinhabers;
- Ausstellung eines nationalen Führerscheins einheitlichen Musters auf der Grundlage eines von einem ausländischen Staat ausgestellten Führerscheins;
- Ablauf der Gültigkeitsdauer des Führerscheins;
- Ungenießbarkeit infolge von Abnutzung, Beschädigung, die das Erscheinungsbild des Führerscheins beeinträchtigen (Unmöglichkeit des Datenlesens oder teilweiser Verlust eines Teils des Führerscheins);
- Ungenauigkeiten im Führerschein;
- Ungenauigkeiten in den im Führerscheinregister erfassten Eintragungen;
- Nichtübereinstimmung der im Führerschein angegebenen Daten mit den im Führerscheinausgaberegister erfassten Eintragungen;
- Verlust des Führerscheins;
- Sonstige gesetzlich bestimmte Umstände
Unsere Agentur bietet Dienstleistungen zur Wiederbeschaffung des Führerscheins bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung an. Sie können den Führerschein ohne Anreise nach Georgien – remote (online) auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht auf uns – wiederbeschaffen (erhalten).
Der internationale Führerschein wird einem georgischen Staatsbürger, einem Staatsbürger eines ausländischen Staates und einer staatenlosen Person auf der Grundlage eines Führerscheins mit denselben Klassen/Unterklassen der Fahrberechtigung ausgestellt und gilt außerhalb Georgiens auf dem Territorium Georgiens.
Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 in der festgelegten Ordnung (in 88 Ländern).
Der internationale Führerschein ist ein Dokument, das gemäß Anlage Nr. 7 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr ausgestellt wird.