Vollmacht ist ein spezielles Dokument, das einer in der Vollmacht genannten Person das Recht gibt, die Interessen einer natürlichen oder juristischen Person zu vertreten.
Es gibt Generalvollmachten und Spezialvollmachten – für besondere Befugnisse (Handlungen). Eine Generalvollmacht ist sinnvoll für Kinder oder Eltern.
Eine Vollmacht hat eine Gültigkeitsdauer. In der Vollmacht wird diese Frist angegeben. Wenn in der Vollmacht keine Frist angegeben ist, gilt sie in der Regel 1 Jahr. In einigen Ländern bedeutet dies eine unbegrenzte Gültigkeit der Vollmacht. In den meisten Ländern gibt es jedoch eine Regel, die eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer der Vollmacht im Text der Vollmacht festlegt.
In einigen Ländern ist die Gültigkeitsdauer einer Vollmacht gesetzlich begrenzt und überschreitet beispielsweise nicht 3 Jahre. Das heißt, eine längere Frist ist nicht möglich.
Eine Vollmacht kann von einem Notar, einem Konsulat (durch den Konsul), in einem Krankenhaus (durch einen Arzt) ausgestellt werden, wenn eine Person aufgrund ihres Zustands das Krankenhaus nicht verlassen kann, oder von lokalen Selbstverwaltungsbehörden (dies ist beispielsweise in Italien möglich). Eine Vollmacht kann auch von einer juristischen Person (Unternehmen) im Namen des Direktors erteilt werden.
Eine Vollmacht eines Unternehmens für Handlungen im Inland erfordert in der Regel keine notarielle Beglaubigung. Für den Schutz oder die Vertretung von Interessen im Ausland muss die Vollmacht jedoch konsularisch oder notariell mit Apostille oder Legalisation sein (wenn zwischen den Ländern keine Vereinbarungen über einen vereinfachten Dokumentenverkehr bestehen).
In der Vollmacht werden die Daten beider Personen – des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Pass, Geburtsdatum, persönliche Nummern oder Codes), das Ausstellungsdatum der Vollmacht, die Befugnisse und die Gültigkeitsdauer der Vollmacht angegeben.
Für Länder des Apostille-Abkommens – ist eine Apostille erforderlich. Für andere Länder – eine Legalisation.