Häufig gestellte Fragen

  • Wie lange besteht Ihr Unternehmen bereits?
  • Unser Unternehmen besteht seit fast 20 Jahren – seit 2005. Wir verfügen über internationale Erfahrung mit Dokumenten aus Ländern der GUS, des Südkaukasus, West- und Osteuropas sowie Nord-, Mittel- und Südamerikas. Die vollständige Liste der Länder, mit denen wir zusammenarbeiten, finden Sie hier.
  • Wie kann ich sicher sein, dass Sie mich nicht betrügen?
  • Sie können Bewertungen über unser Unternehmen hier einsehen (es gibt fast 100). Außerdem stellen wir Ihnen einen gescannten Vertrag mit Stempel und digitaler Signatur zur Verfügung, die Sie online überprüfen können.
  • Welche Informationen benötigen Sie, um Dokumente bei Ihnen zu bestellen?
  • Zunächst prüfen wir Ihre Angaben: was Sie benötigen, wofür Sie das Dokument brauchen (Apostille, Übersetzung, konsularische Legalisation usw.), für welches Land das Dokument bestimmt ist (nicht alle Länder sind Mitglieder der Haager Konvention, und nicht mit allen Ländern hat Georgien unterzeichnete und ratifizierte Abkommen). Anschließend geben wir unsere Einschätzung: was benötigt wird und was wir tun können, welche Fallstricke es gibt, welche Risiken bestehen und wie wir im Falle eines Misserfolgs vorgehen.
  • Können wir Dokumente online bestellen?
  • Ja, Sie können Dokumente über unsere Agentur online bestellen, ohne nach Georgien zu reisen. Von Ihnen wird eine notarielle (oder konsularische) Vollmacht benötigt, wenn es um die Beschaffung von Personenstandsdokumenten geht. Wenn Sie georgischer Staatsbürger sind, können wir Ihnen unseren Notar für die Online-Bearbeitung einer Vollmacht in Georgien zur Verfügung stellen (falls Sie im Ausland sind).
  • Wie erfolgt die Übergabe der Dokumente?
  • Die Dokumente können per Kurierdienst Ihrer Wahl übergeben werden. Oder aus der Liste der Kurierdienste auf unserer Website – Link hier. Falls Sie nicht wissen, was ein Kurierdienst ist, können Sie hier nachlesen.
  • Wie hoch ist Ihre Preisspanne?
  • Für die Beschaffung von Personenstandsdokumenten (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Namensänderungsbescheinigung, Adoptionsbescheinigung, Vaterschaftsanerkennung, Nationalitätsnachweis) – zwischen 100 und 180 Euro. Abhängig von der Bearbeitungsdauer, der Anzahl der Dokumente und dem dafür benötigten Aufwand.
    Apostille ab 80 bis 160 Euro pro Dokument – abhängig von den Fristen, dem Dokument und dem Bestimmungsland.
  • Wie erfolgen die Zahlungen?
  • Sie können in jeder für Sie bequemen Form bezahlen. Die Abrechnung erfolgt in Euro oder US-Dollar. Falls Sie eine andere Währung haben, können Sie diese über Ihren Bankwechsel frei konvertieren. Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag, und mit dessen Unterzeichnung entstehen für beide Seiten Verpflichtungen. Sie müssen: korrekte und wahrheitsgemäße Angaben machen, vorhandene Kopien oder Scans der Dokumente bereitstellen (die für die Beschaffung oder Apostillierung, Notarisierung benötigt werden), uns eine Vollmacht zusenden (oder online bei einem georgischen Notar unterzeichnen) und unsere Dienstleistungen rechtzeitig bezahlen. Wir müssen: Fristen nennen und einhalten, alles gesetzeskonform erledigen, Ihnen wahrheitsgemäße und zeitnahe Informationen bereitstellen und die fertigen Dokumente pünktlich übergeben.
  • Müssen wir alles auf einmal bezahlen?
  • Sie können zunächst 60% der Bestellsumme bezahlen. Die restlichen 40% folgen bei Fertigstellung. Die erste Zahlung erfolgt erst, nachdem wir die Original-Vollmacht von Ihnen erhalten haben. Dann beginnt die Arbeit. Wenn Sie 60% bezahlt haben und die Bestellung fertig ist, senden wir Ihnen Scans der fertigen Dokumente zur Freigabe. Danach zahlen Sie die restlichen 40% plus die Versandkosten. Am Tag nach Ihrer Zahlung versenden wir die Dokumente mit dem vereinbarten Kurierdienst. Sie erhalten einen Tracking-Code und können den Versand online verfolgen.
  • Warum ist die Vollmacht auf 3 Jahre befristet (warum nicht länger oder kürzer) und mit Untervollmachtsrecht für zwei Personen?
  • Die Praxis zeigt, dass 85-90% unserer Kunden für weitere Dienstleistungen zu uns zurückkehren. Viele, die den Zeitraum verkürzt haben, bereuen dies später, da sie bei erneuter Bestellung Zeit und Geld für eine neue Vollmacht und deren Versand aufwenden müssen. Vollmachten über 3 Jahre gelten automatisch als einjährig.
    Das Untervollmachtsrecht gibt uns und Ihnen die Sicherheit, dass der Auftrag unter bestimmten Umständen (Krankheit, Unfall, Kündigung usw.) trotzdem erledigt wird. Mit zwei benannten Personen sind wir flexibler.
  • Warum enthält die Vollmacht so viele Befugnisse?
  • Die Befugnisse dienen ausschließlich der Beschaffung Ihrer Dokumente und deren Bearbeitung. Die lange Liste von Behörden sollte Sie nicht irritieren. Dies geschieht zu Ihrem Vorteil: schnellere Abwicklung bei zusätzlichen Anforderungen (bei der Bestellung oder später), keine Rückfragen von Beamten (warum ihre Behörde nicht genannt wurde). Beispiel: Bei einer Anfrage im Justizhaus stellte sich heraus, dass das Dokument nur im Nationalarchiv erhältlich ist. Dort fehlten Daten, die von anderen Stellen angefordert werden mussten. Dies ist nur ein Beispiel – die Umstände variieren.
    Die Vollmacht umfasst keine Befugnisse für Immobilien-, Autokäufe oder Bankgeschäfte. Wir bearbeiten nur die von Ihnen bestellten Dokumente.
  • Kann ich eine Vollmacht für die Beschaffung von Dokumenten meines Verwandten erteilen?
  • Nur für Ihre Kinder (bei Geburtsurkunden) oder bei Sterbeurkunden für Eltern oder Großeltern.
  • Brauche ich eine Vollmacht für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Georgien?
  • Für unsere Agentur ist in diesem Fall keine Vollmacht erforderlich.
  • Brauche ich eine Vollmacht für eine Apostille in Georgien?
  • Für unsere Agentur ist keine Vollmacht nötig, sofern das Dokument allen Anforderungen für eine Apostille entspricht.
  • Brauche ich eine Vollmacht für eine konsularische Legalisation in Georgien?
  • Ja, in den meisten Fällen ist eine Vollmacht für die konsularische Legalisation in Georgien erforderlich.