Geburtsurkunde mit Angabe der Nationalität

In Georgien wird in der Geburtsurkunde die Nationalität des Neugeborenen nicht angegeben. Ebenso wird die Nationalität der Eltern nicht vermerkt.

Allerdings bitten Kunden häufig um Angaben zur Nationalität aus dem Standesamt oder dem Justizhaus Georgiens. Für diesen Fall bietet unsere Agentur Geburtsbescheinigungen an, in denen die Nationalität angegeben wird.

Wozu werden solche Bescheinigungen benötigt? Zum Beispiel werden solche Dokumente häufig für die Beantragung der Staatsbürgerschaft (z.B. Griechenland, Israel und andere) angefordert.

Von Ihnen wird eine Vollmacht für unseren Mitarbeiter benötigt, in der angegeben ist, dass eine solche Bescheinigung (Nationalitätsbescheinigung) beantragt werden soll.

Es ist zu beachten, dass selbst wenn in Ihrer alten Geburtsurkunde oder in der Sterbeurkunde Ihres Elternteils, Ihrer Großmutter oder Ihres Großvaters die Nationalität angegeben ist, dies nicht bedeutet, dass diese Information im Archiv der Standesämter oder im Justizhaus vorhanden und in den Archivbüchern vermerkt ist.

Es gibt Fälle, in denen in den Archivbüchern (Geburtsregistereinträgen) keine Angaben zur Nationalität vorhanden sind. Dann müssen andere Wege gesucht werden. Zum Beispiel kann die Nationalität vor Gericht oder über Großeltern in absteigender Linie nachgewiesen werden.